Jena Winzerla. Wird im Dorf Winzerla eine Erhaltungssatzung benötigt? Was wird als erhaltenswert eingeschätzt, wie strikt könnten die Regelungen einer solchen Satzung aussehen? Über das Für und Wider einer Erhaltungssatzung wurde am 11. Mai in der Ortsteilratssitzung in der Aula der „Galileo“-Schule diskutiert. Ausgerufen war die Sitzung als Bürgerversammlung für das Dorf Winzerla, jedoch war nur eine Handvoll Einwohner der Einladung gefolgt. Den fachlichen Rahmen steckten Thomas Hösel und Nadine Thierolf vom Team Städtebau und Planungsrecht der Stadtverwaltung ab. Sie legten dar, dass prinzipiell Bauplanungsrecht gilt, eine Satzung käme ergänzend hinzu. Eine solche Satzung könne sehr vieles regeln und müsste bei baulichen Veränderungen eingehalten werden. Es sei aber auch möglich, eine Satzung zu beschließen, die nur grobe Vorgaben macht, etwa die Geschosshöhen von Gebäuden festlegt. Verhandlungssache sei es zudem, in welchem Bereich des Ortes die Satzung gilt. Ein Konsens deutete sich an diesem Abend an: Die Höfe stehen für den dörflichen Charakter des Ortes und sollten erhalten bleiben. Doch was passiert, wenn ein Hof verkauft wird und ein Investor möchte die Fläche maximal bebauen? Wäre dann nicht eine Erhaltungssatzung hilfreich, um etwa mehrgeschossige Neubauten zu verhindern?
Eine Lösung wurde am 11. Mai nicht gefunden. Doch engagierte Einwohner von Winzerla wollen sich im Juni im Dorf treffen, um sich bei einem Rundgang einen Überblick zu verschaffen, was als erhaltenswert eingeschätzt wird. (sl)
Ortsteilrat diskutierte über eine Erhaltungssatzung für Winzerla
