Winzerla. Status: erledigt
Sachverhalt: Der Kreuzungsbereich Oßmaritzer Straße/ H.-Eisler-Straße ist für Autofahrer, die aus der gegenüberliegenden Straße (Parallelstraße zur B.-Brecht-Str.) kommen, schlecht einsehbar. Zumal verhalten sich viele Autofahrer auf der Oßmaritzer Straße nicht nach der Regel Rechts vor Links. Wir waren mit Herrn Ihle, der uns die Situation geschildert hat, vor Ort.
Vorgang: Der Sachverhalt wurde zur Prüfung an den Fachdienst Verkehrsorganisation weitergeleitet.
Antwort des Fachdienstes Verkehrsorganisation: „Zur Tempo 30-Zone gehört die grundsätzliche (vom Gesetzgeber vorgeschriebene) Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“. Nach Besichtigung vor Ort konnten wir feststellen, dass die notwendigen Sichtfelder zur Gewährung der Vorfahrt aus allen Richtungen vorhanden sind. „Brenzlige Situationen“ konnten mangels Verkehrsdichte nicht festgestellt werden. Sollten diese in seltenen Fällen auftreten, handelt es sich eindeutig um Nichtbeachtung der Vorfahrt. Die Straßenverkehrsbehörde sieht hier keinen Anlass zum Handeln.“