Seit Mai gelten schärfere Regelungen bei der Müllentsorgung
Seit dem 1. Mai dieses Jahres gelten für die Biomüllentsorgung neue, verschärfte Regeln. Wie Martin Steglitz vom Kommunalservice mitteilt, werden sogenannte Fehlwürfe nicht mehr toleriert, das betrifft insbesondere Plastiktüten, kompostierbare Biofolien sowie weitere Fremdstoffe. Insbesondere Biomülltüten, die als „kompostierbar“ deklariert sind, dürfen nicht mehr in der Biotonne entsorgt werden. Der Grund: Diese Tüten verrotten zwar, aber das dauert viel zu lange. Martin Steglitz empfiehlt, den Biomüll besser in Zeitungspapier einzuschlagen oder direkt aus einem Gefäß in die Tonne zu geben. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass die Tonne nicht entleert wird. „Die Regelabfuhr ist angehalten, Tonnen mit deutlich sichtbaren Störstoffen nicht mehr zu leeren“, sagt Martin Steglitz. Heißt, die Nutzer der Tonne müssen dann entweder die Tonne nachsortieren und die Fremdstoffe entfernen oder die Tonne wird als Restmüll entsorgt und kostet dann zusätzlich. Diese Mehrkosten werden bei den großen Tonnen auf die Mieter umgelegt.
Martin Steglitz erläutert, dass die novellierte Bioabfallverordnung (BioAbfV) erstmals verbindliche Grenzwerte für den Fremdstoffanteil im Biomüll festlegt. Bislang wurde überwiegend die Qualität des Endprodukts – also des Komposts – begutachtet. Jetzt sind die Müllmänner eigens geschult, den Biomüll vor der Abfuhr zu begutachten. Ist der Anteil an Fremdstoffen zu hoch, wird die Tonne mit einem roten Aufkleber markiert und bleibt ungeleert stehen. In der Regel hat der Nutzer eine Woche Zeit, den Müll nachzusortieren. Außerdem nimmt KSJ ab und zu eine Hausmüllanalyse vor, dabei wird geschaut, ob tatsächlich der richtige Müll in der dafür vorgesehenen Tonne landet. Martin Steglitz verweist darauf, dass der Kommunalservice den Jenaer Biomüll zu einer zertifizierten Kompostieranlage in Schöngleina bringt. Dort werden hochwertige Substrate und wertvolle Erden hergestellt – ein wertvoller Beitrag in der Kreislaufwirtschaft. Muss der Biomüll hingegen als Restmüll entsorgt werden, wird er verbrannt und so dem Stoffkreislauf entzogen. Wer all das vorsätzlich ignoriert oder wiederholt Fremdstoffe in der Biotonne entsorgt, kann sogar mit einem Bußgeld belegt werden. Laut Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Jena vom Dezember 2023 drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld. Verhängt werden die Bußgelder von der Bußgeldstelle bzw. der unteren Abfallbehörde.