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Olaf Schroth zum Wahlprocedere

Jena. Olaf Schroth
Jena. Olaf Schroth

Jena. In Winzerla wird bald gewählt. Am 25. Mai werden der neue Ortsteilrat und der Ortsteilbürgermeister bestimmt. Gemeindewahlleiter Olaf Schroth erläutert die wichtigsten Bestimmungen für eine exakte Wahl. So muss jemand, der Ortsteilbürgermeister werden will, entweder von einer Partei oder Wählergruppe als Kandidat vorgeschlagen werden. Wer aktuell nicht im Kommunalparlament vertreten ist – das trifft z.B. auf die Piraten zu – muss zunächst Unterstützerunterschriften sammeln. „Gefordert sind vier mal so viele Unterschriften, wie Mitglieder im Ortsteilrat sitzen, also 40 Unterschriften“, sagt Olaf Schroth. Für Einzelkandidaten liegt die Hürde noch etwas höher: von ihnen werden 50 Unterschriften verlangt. Olaf Schroth empfiehlt, lieber ein paar mehr Unterschriften als gefordert zu sammeln. Für den Fall, dass ungültige Stimmen dabei sind. Wichtig ist zudem, dass die Unterschriftenlisten korrekt sein müssen, die richtigen Formulare gibt es bei der Stadt. Abgabetermin ist der 11. April; Olaf Schroth sagt, es sei besser, die Unterstützerunterschriften eher abzugeben. Falls es Beanstandungen gibt, können evtl. noch Unterschriften nachgereicht werden, was nach dem 11. April nicht mehr möglich ist.

Für die Wahl zum Ortsteilbürgermeister gilt die absolute Mehrheit der Stimmen, das heißt 50 Prozent plus eine Stimme. „Wo es keine absolute Mehrheit gibt, kommt es zur Stichwahl“, sagt Olaf Schroth. Termin für die Entscheidung ist der 8. Juni, der Pfingstsonntag. An diesem Tag gilt die einfache Mehrheit. Sollte es ein Patt bei den Stimmen geben, muss der Gemeindewahlleiter per Los entscheiden. Dieser Fall trat jedoch noch nicht auf. Wer die Stichwahl gewinnt, wird für fünf Jahre Ortsteilbürgermeister – vorausgesetzt, er oder sie nimmt die Wahl an.

Ein wenig anders sind die Bestimmungen für die Wahl des Ortsteilrates. „Diese Wahl trägt den Charakter einer öffentlichen Versammlung im Stadtteil“, sagt Olaf Schroth. Aus diesem Grund ist auch keine Briefwahl möglich, nur die am Wahltag abgegebenen Stimmen werden gewertet. Schroth wünscht sich zudem mindestens 20 Kandidaten für den Ortsteilrat. Gilt in diesem Gremium doch das Nachrückerprinzip: Heißt, sobald ein Ortsteilrat ausscheidet, rückt automatisch nach, wer von der „Reserve“ die meisten Stimmen erhalten hat. Dieses Prinzip gilt beim Ortsteilbürgermeister nicht: Scheidet der Amtsinhaber aus, muss eine Neuwahl angesetzt werden.

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