Beratung und Offene Sprechstunde mit Anne Peuckert
Wir beraten zu Themen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld, Rente, Einbürgerung, Kindergeld oder Betriebskosten. Wenn Sie Bedarf haben, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin, telefonisch unter 03641 354572 oder Sie kommen persönlich vorbei. Außerdem bietet Anne Peuckert jeden ersten Dienstag im Monat eine offene Sprechstunde, ohne Voranmeldung, von 16 bis 17 Uhr an. Die nächsten Termine der Offenen Sprechstunde sind der 07.01.2025 und 04.02.2025 im Stadtteilbüro.
Tipp aus der Beratung
Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung bei Bürgergeld und Grundsicherung
Ein wichtiger Bestandteil des Bürgergeldes und der Grundsicherung ist der sogenannte Mehrbedarf. Dieser dient dazu, Menschen in besonderen Lebenssituationen zusätzlich zu unterstützen. Menschen mit Behinderungen können diesen Mehrbedarf erhalten, wenn sie im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G haben. Dieser Mehrbedarf soll helfen, die Mobilität und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.
Die Höhe des Mehrbedarfs im Jahr 2024 für Menschen mit Behinderungen unterscheidet sich je nach der Art der Sozialleistung: Bürgergeld-Bezieher: Menschen, die Bürgergeld erhalten und das Merkzeichen G haben, bekommen einen Mehrbedarf in Höhe von 34 % des Regelsatzes. Das bedeutet, dass eine alleinstehende Person mit Behinderung zusätzlich etwa 191 Euro pro Monat erhält.
Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung: Menschen, die Grundsicherung erhalten, bekommen einen Mehrbedarf von 17% des Regelsatzes. Für eine alleinstehende Person sind das etwa 96 Euro monatlich zusätzlich.