Jenalog: Verkehrsbehinderungen an der Regelschule

Winzerla. Status: erledigt

Anfrage: Eigentlich möchte ich nicht nur “meckern”, denn Winzerla hat sich in den vergangenen Jahren sehr positiv verändert. Aber was mich heute schon zum wiederholten Male verärgert hat, ist die Verkehrssituation in der Hugo-Schrade-Straße, auf Höhe der dortigen Schule – gegenüber dem Gebäude “Hilfe zur Selbsthilfe”. Das dortige Parken der PKW´s (ich vermute von dort unterrichtenden Lehrern), führt regelmäßig zu Verkehrsbehinderungen. Da dieser Straßenabschnitt als “Einfallsstraße” nach Winzerla auch sehr frequentiert ist, sollte dort das Parken! verboten werden. Ich bin Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich dieses Sachverhaltes annehmen könnten. (Birgit Eglmeyer)

Die Frage wurde an den Fachdienst Verkehrsorganisation am 06.01.11 weitergeleitet und am 13.01.11 beantwortet.

Antwort: “Zunächst einmal konnten wir feststellen, dass die “störende” Parkordnung nicht permanent vorhanden ist sondern nur zu bestimmten, doch recht unterschiedlichen Zeiten auftritt. Eine Spekulation über die Ursachen wollen wir an dieser Stelle nicht durchführen, da dies für die Prüfung des Sachverhalts unerheblich ist; Fakt ist jedoch, dass die parkenden Fahrzeuge verkehrsberuhigend wirken (in Tempo 30-Zonen erwünscht) und bislang keine ernsthaften Probleme hervorgerufen haben – selbst bei den extremen Witterungsbedingungen der vergangenen Wochen nicht.

Die Folgen der Anordnung eines Halt- oder Parkverbots auf der Schulseite würden jedenfalls alle Anlieger treffen – also auch die Anwohner, Besucher des Möbellager des Vereins “Hilfe zur Selbsthilfe” usw.; weiterhin wäre zu befürchten, dass die “vertriebenen” Parker dann an anderer Stelle wieder auftauchen, wo sie dann den Verkehrsablauf noch mehr stören oder gar Gefährdungen hervorrufen könnten.

Wir werden deshalb die Entwicklung an dieser Stelle weiter beobachten, sehen aber momentan keine Veranlassung zu übereiltem Handeln.

Sollte nun jemand die Einhaltung der Wartepflicht bei Gegenverkehr als unzumutbar empfinden, steht ihm noch die Zufahrt über die B.-Brech-Str. zur Verfügung, die wegen der Buslinie beidseitig mit Halt- und Parkverboten belegt worden ist.”

Foto des Vorganges

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